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Symbolbild (© Pixabay)

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Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschüler ab 2026 auch im Allgäu

Das Kreisjugendamt des Landkreises Unterallgäu hat zusammen mit Vertretern der Gemeinde und der Grundschule Buxheim informative Gespräche zum Thema Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder organisiert. Mit dem bevorstehenden Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung ab 2026 richteten sie den Blick darauf, wie Schulen und Gemeinden sich auf den steigenden Bedarf vorbereiten können.

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Dabei wurde die Gemeinde Buxheim als positives Beispiel hervorgehoben, die bereits eine umfassende Betreuung für Grundschüler anbietet.

Annika Boser vom Kreisjugendamt erklärte den rechtlichen Hintergrund des Rechtsanspruchs und betonte, dass Eltern zwar ein Wahlrecht haben, aber keinen Anspruch auf einen bestimmten Betreuungsplatz. Besonders lobenswert sei das Engagement der Gemeinde Buxheim und der Schulleitung, die bereits jetzt eine umfassende Betreuung anbieten. Dies umfasst eine Offene Ganztagsschule (OGTS), erweiterte Schulräumlichkeiten und Ferienbetreuung, wodurch bereits 75 Prozent der Kinder das Betreuungsangebot nutzen. Im Vergleich dazu liegt die durchschnittliche Betreuungsquote im Landkreis bei 39 Prozent.

In den Gesprächen wurden auch praktische Erfahrungen ausgetauscht, und es bestand die Gelegenheit, die neu geschaffenen Räumlichkeiten zu besichtigen.

 

Newsdatum: Donnerstag, 2. Mai 2024

 
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