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Das DPG-Pfandkennzeichen auf Kunststoffgefäßen zeigt, ob es sich um eine Pfandflasche handelt. (© Landratsamt Unterallgäu)

Das DPG-Pfandkennzeichen auf Kunststoffgefäßen zeigt, ob es sich um eine Pfandflasche handelt.
(Bildquelle: Landratsamt Unterallgäu)

Info vom Landratsamt Unterallgäu: Milchflaschen aus Kunststoff - Pfandpflicht und richtige Entsorgung

Seit dem Jahreswechsel gilt für Milchflaschen aus Kunststoff eine erweiterte Pfandpflicht, informiert die Abfallwirtschaftsberatung am Landratsamt Unterallgäu. Diese Flaschen dürfen nicht mehr in die Gelbe Tonne, sondern müssen am Leergutautomaten entsorgt werden. Ein Pfand von 25 Cent wird für Produkte wie Milch, Trinkjogurt, Kakao oder Kefir in Kunststoffflaschen mit einem Volumen von 100 Millilitern bis zu drei Litern erhoben. Dieses Pfand erhält man beim Rückgabeautomaten zurück.

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Diese erweiterte Pfandpflicht soll dazu beitragen, wertvolle Rohstoffe der Kreislaufwirtschaft zuzuführen und zu erhalten. Das Einwegpfandsystem gewährleistet ein sortenreines Recycling und ermöglicht die Wiederverwendung. Pfandflaschen sind am Einweg-Rückgabelogo, dem DPG-Pfandkennzeichen, zu erkennen, das identisch mit dem Aufdruck auf bekannten Pfandflaschen ist.

Es ist möglich, dass noch Milchflaschen oder Trinkjogurts ohne Pfand im Umlauf sind, da der Handel Restbestände ohne Rückgabe-Logo verkaufen durfte, um Lebensmittel nicht zu vernichten. In diesem Fall erfolgt die Entsorgung wie gewohnt über die Gelbe Tonne, in der auch Verpackungen wie Jogurtbecher, Getränketüten, Tetra Paks und andere Plastikverpackungen richtig entsorgt werden.

Die Abfallwirtschaftsberatung empfiehlt, wenn möglich, auf Glasverpackungen umzusteigen, da Glasflaschen einfacher wiederverwendet werden können und damit Ressourcen geschont werden. So sollte der Kauf von Einwegflaschen aus Kunststoff vermieden werden, um die Umweltbelastung zu reduzieren.

 

Newsdatum: Donnerstag, 2. Mai 2024

 
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