Ordner für den Jugendgemeinderat (© Stadt Leutkirch)

Ordner für den Jugendgemeinderat
(Bildquelle: Stadt Leutkirch)

Wahl zum Leutkircher Jugendgemeinderat steht bevor

Vom 18.11. bis 01.12.2020 finden zum zweiten Mal die Wahlen zum Jugendgemeinderat in Leutkirch statt. Die Stadtverwaltung Leutkirch ruft junge Menschen auf, ihre Vertreter für den Jugendgemeinderat selbst zu wählen. Die Bewerber stehen fest, jetzt muss nur noch gewählt werden: Insgesamt 23 Kandidaten und Kandidatinnen, davon allein sechs Jugendgemeinderäte aus der noch bestehenden Amtszeit, haben sich aufstellen lassen.

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Wie läuft das ab? Wer kann wählen und kandidieren? Antworten auf diese und viele weitere Fragen kann es leider in keiner öffentlichen Informationsveranstaltung geben. Aufgrund der aktuellen Situation ist das nicht möglich. Informationen erhalten Sie deshalb hier, oder direkt in den weiterführenden Schulen, im Rathaus und im Jugendhaus.

 

Vorstellung Kandidaten

Alle Kandidatinnen und Kandidaten werden sich in Form von Infoplakaten in den Schulen, im Rathaus und auf der Website vorstellen: Wer bin ich? Warum sollte ich gewählt werden? Warum möchte ich in den Jugendgemeinderat?

Die Rahmenbedingungen eines Jugendgemeinderates sind an jene des Gemeinderates angelehnt und stehen fest: Der Jugendgemeinderat hat eine Geschäftsordnung und ein freies Budget von zunächst 2.000 Euro. Der Rat wird aus 15 Mitgliedern bestehen, eine Wahlperiode dauert zwei Jahre. Die 15 gewählten Vertreter bestimmen dann Sprecher und Schriftführer. Diese bilden dann den Vorstand, der an den öffentlichen und auch nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen teilnehmen darf. Ähnlich wie Ortsvorsteher haben sie Rede- und Antragsrecht. Oberbürgermeister Hans-Jörg Henle ist Vorsitzender des Jugendgemeinderates, hat aber kein Stimmrecht, sondern wirkt beratend und ist unter anderem Bindeglied zum Gemeinderat.

 

Eine Jugend-Vertretung wird auch vom Gesetz befürwortet und die Themen, die vom Jugendgemeinderat behandelt werden sollen, können die Mitglieder selbst bestimmen. In der Gemeindeordnung von Baden-Württemberg heißt es: „Die Gemeinde soll Kinder und muss Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interesse berühren, in angemessener Weise berücksichtigen.“

 

Vom 18.11. bis 01.12.2020 wird in den weiterführenden Leutkircher Schulen gewählt. Am 01.12. haben alle Jugendliche zudem die Möglichkeit im Rathaus ihren Vertreter zu wählen - bitte unbedingt den Ausweis hierfür mitbringen. Eine eventuelle Briefwahl, aufgrund der aktuellen Lage, wird momentan noch abgesprochen.

Wahlberechtigt sind alle Jugendlichen im Alter von 13 bis 19 Jahren (zum Stichtag am 01.12.2020) die in Leutkirch leben oder hier zur Schule gehen.

Newsdatum: Donnerstag, 29. Oktober 2020

 
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