Ufergehölze am Unterallgäuer Weihergraben  (© Fabienne Finkenzeller/Landratsamt Unterallgäu )

Ufergehölze am Unterallgäuer Weihergraben
(Bildquelle: Fabienne Finkenzeller/Landratsamt Unterallgäu )

Für mehr Artenvielfalt: Schutzzonen am Gewässer im Unterallgäu

Sie sind ein wichtiger Lebensraum für seltene Pflanzen und Tiere, verbessern die Wasserqualität und tragen zur Schönheit der Landschaft bei:  Gewässerrandstreifen an Bächen und Flüssen. Landwirte, die solche Schutzzonen freiwillig anlegen und damit zum Erhalt der Artenvielfalt beitragen, können eine Förderung erhalten. Darauf weist Biodiversitätsberaterin Fabienne Finkenzeller von der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Unterallgäu im Rahmen einer schwabenweiten Informationskampagne zur biologische Vielfalt hin. „Das Unterallgäu mit seinen vielen kleinen und größeren Fließgewässern verfügt über rund 1000 Kilometer Fließstrecke. Das ist ein enormes Potenzial.“

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Die fünf Meter breiten Pufferzonen an naturnahen und natürlichen Gewässern sind seit 2019 Pflicht. Eine acker- und gartenbauliche Nutzung ist nicht erlaubt. Auf Grünland darf man den Gewässerrandstreifen jedoch weiterhin landwirtschaftlich nutzen. Hier ist die extensive Bewirtschaftung nach wie vor eine freiwillige Leistung. Wer das tut, wird vom Freistaat Bayern dafür honoriert. So haben Landwirte über das sogenannte Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) die Möglichkeit, für die Anlage eines freiwilligen Gewässerrandstreifens eine Förderung zu erhalten. Förderfähig sind ein späterer Schnittzeitpunkt sowie der Düngeverzicht entlang von Gewässern. Darüber hinaus gibt es seit kurzem Fördermittel über das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. 

„Die Gestaltung sowie die jeweilige Pflege der Uferrandstreifen wirken sich entscheidend auf die Artenvielfalt aus“, erklärt Finkenzeller. Die Biodiversitätsberaterin berät interessierte Landwirte und Eigentümer gern vor Ort zur individuellen Gestaltung, Pflege und finanziellen Förderung der Gewässerrandstreifen. Der Landschaftspflegeverband Unterallgäu begleitet und unterstützt Landwirte auf Wunsch bei der Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

Gewässerrandstreifen erfüllen eine Reihe wichtiger Funktionen für Natur und Bevölkerung. Sie bieten gefährdeten Pflanzen- und Tierarten Nahrung, sind Rückzugsorte, Brutplätze und Winterquartiere. Ebenso verbinden Gewässerrandstreifen Biotope und tragen damit zur Ausbreitung seltener Arten bei. Vormals einzelne, isolierte Lebensräume können sich über die Randstreifen wieder über größere Distanzen miteinander vernetzen. Damit wird die Artenvielfalt weiträumig gesichert.

Des Weiteren sorgen die Pufferzonen dafür, dass weniger Dünge- und Schadstoffe ins Wasser gelangen und verbessern so die Qualität. Außerdem erklärt Finkenzeller: „Eine Beschattung der Gewässer durch Gehölze mit typischen Baumarten wie Erle und Weide wirkt sich zudem positiv auf die Wassertemperatur sowie den Sauerstoffgehalt aus und sichert so zukünftig den Lebensraum von Fischen wie beispielsweise Äschen und Forellen oder der Bachmuschel. Zudem sei ein solcher Pufferstreifen auch für die örtliche Bevölkerung ein Gewinn. „Denn vielfältige Strukturen und die Schönheit von Natur und Landschaft tragen entscheidend zur Naherholung bei.“

Info: Weitere Informationen gibt es bei Biodiversitätsberaterin Fabienne Finkenzeller unter Telefon (08261) 995-671 oder per E-Mail an fabienne.finkenzeller@lra.unterallgaeu.de  

Newsdatum: Dienstag, 4. Mai 2021

 
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