Künftig dürfen wieder mehr Zuschauer zu länderübergreifenden Sport- und Großveranstaltungen. (© AllgäuHIT)

Künftig dürfen wieder mehr Zuschauer zu länderübergreifenden Sport- und Großveranstaltungen.
(Bildquelle: AllgäuHIT)

Bayern: Änderungen bei länderübergreifenden Veranstaltungen

Das bayerische Kabinett beschloss in seiner heutigen Sitzung einige Änderungen im Rahmen der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmen. Gültig sind die Regelungen ab Donnerstag, 15. Juli.

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Für große Sportveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter können die Veranstalter wahlweise abweichend von den bisherigen Vorgaben mehr Zuschauer zulassen, wenn eine 7-Tage-Inzidenz von 35 nicht überschritten ist und dabei folgende Vorgaben beachtet werden:

  • Zulässig sind maximal 35 % der Gesamtkapazität, höchstens 20.000 Zuschauer. Zwischen den Plätzen ist ein Mindestabstand von 1,5 m zu wahren. Stehplätze werden nicht zugelassen.
  • Die Nachverfolgung von Infektionsketten wird durch personalisierte Tickets gewährleistet.
  • Die Zuschauer haben einen negativen Testnachweis vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind geimpfte und genesene Personen.
  • Der Verkauf und Konsum von alkoholischen Getränken sind nicht zulässig. Erkennbar alkoholisierte Personen erhalten keinen Zutritt.
  • Es besteht FFP2-Maskenpflicht. Unter freiem Himmel entfällt diese am Sitzplatz.
Für kulturelle Großveranstaltungen mit länderübergreifendem Charakter mit mehr als 1.500 Besuchern gelten diese Anforderungen entsprechend.

 

Newsdatum: Dienstag, 13. Juli 2021

 
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