Corona-Tests (© Pixabay)

Corona-Tests
(Bildquelle: Pixabay)

Bayern erleichtert Besuch in Krankenhäusern und Pflegeheimen

Bayerns Kabinett hat am Dienstag aufgrund des nach wie vor niedrigen Infektionsgeschehens Erleichterungen bei Corona-Tests in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Rehabilitationseinrichtungen und voll- und teilstationären Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen beschlossen.

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Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek in München hingewiesen. So reicht für Besucherinnen und Besucher ab dem Freitag dieser Woche, 10. Februar, ein Selbsttest ohne Aufsicht aus – ein Testnachweis eines Testzentrums ist nicht mehr erforderlich.

Holetschek erläuterte nach der Sitzung des Kabinetts: „Die Testpflichten sind im Grundsatz bundesrechtlich vorgegeben, die Länder können hiervon jedoch durch Verordnung Ausnahmen vorsehen. Bayern hatte bereits bisher wichtige Ausnahmen bei Besuchen von Krankenhäusern, Rehabilitationseinrichtungen und Pflegeeinrichtungen geregelt. Bei der derzeitigen Infektionslage mit der hohen Immunität in der Bevölkerung können wir jetzt bei den Testungen für weitere Erleichterungen sorgen.“

Der Minister ergänzte: „Bereits jetzt gilt für geimpfte und genesene Beschäftigte, dass ein Selbsttest ohne Aufsicht, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde, ausreichend ist. Diese Möglichkeit erweitern wir nun auf Besucherinnen und Besucher sowie auf ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte. Wir setzen verstärkt auf die Eigenverantwortung der Menschen und sehen, dass dies gut funktioniert.“ Zum Nachweis des negativen Ergebnisses genügt eine Eigenerklärung gegenüber der jeweiligen Einrichtung.

Holetschek fügte hinzu: „Für die Beschäftigten wird außerdem die Häufigkeit der Testnachweise angeglichen. Zukünftig genügen für diese stets zwei Testungen pro Kalenderwoche, also auch für ungeimpfte und nicht genesene Beschäftigte.“

Die 17. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung wird zudem bis einschließlich 7. April 2023 verlängert.

Der Minister erklärte: „Die Coronavirus-Testverordnung (TestV) des Bundes läuft am 28. Februar 2023 aus. Das Bundesministerium für Gesundheit konnte bislang noch nicht verbindlich mitteilen, ob eine Verlängerung erfolgen wird. Wegen dieser ungewissen Rechtslage ist bereits jetzt zu beobachten, dass die Testkapazitäten der noch bestehenden Teststellen zurückgehen, sodass es für die Menschen schwieriger wird, einen Testnachweis zu erhalten. Auf diese Entwicklung haben wir nun frühzeitig reagiert.“

Newsdatum: Dienstag, 7. Februar 2023

 
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